Schutzkonzept

Schutz von Kindern hat oberste Priorität

Hauptamtliche und ehrenamtlich Engagierte der der Pfarreiengemeinschaft Beckingen setzen sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt ein

 

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt muss oberste Priorität in den Pfarrgemeinden, Gruppen und Institutionen haben.

 

 

Mit Wirkung vom 06.01.2025 ist das institutionelles Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft Beckingen in Kraft getreten. Möge dies zu größerer Achtsamkeit, Sorgfalt und Wertschätzung im Umgang mit Schutzbefohlenen führen und alle Verantwortlichen sensibler machen für grenzüberschreitende Situationen und Gefahrenmomente, so dass Schutzbefohlene, die unsere Hilfe und Achtsamkeit brauchen, auf unsere Unterstützung bauen können.

So stehen wir mit diesem Konzept für eine Gesamthaltung in unserer Pfarreiengemeinschaft und in unserer Kirche, die jeden einzelnen Menschen wertschätzt, achtet und in seiner Würde anerkennt und schützt.

 

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Institutionelles Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft Beckingen
Gerne können Sie hier das Schutzkonzept komplett lesen. Es liegt ebenso in den Pfarrbüros in Beckingen und Düppenweiler in ausgedruckter Form aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
2024-12-ISK der PG Beckingen.pdf
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Einen Überblick über die Arbeit des Bistums Trier im Bereich Aufarbeitung, Intervention und Prävention gibt es auf www.praevention.bistum-trier.de.

 

Die unabhängigen Ansprechpersonen bei sexualisiertem Missbrauch sind im Bistum Trier Ursula Trappe, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, zu erreichen per E-Mail ursula.trappe(at)bistum-trier.de oder unter Tel.: 0151 50681592 und Markus van der Vorst, Diplom-Psychologe, per E-Mail an markus.vandervorst(at)bistum-trier.de